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FAQ

Ist auch ein gegenseitiger Stellentausch von kürzerer Dauer möglich?

  • In der Regel dauert der gegenseitige Stellentausch ein ganzes Schuljahr, in speziellen Fällen und mit Einverständnis beider Partner, kommt auch ein Austausch von 6 Monaten in Frage.

Soll das Auto getauscht werden?

  • Ein Autotausch soll sehr gut überlegt und vor allem vertraglich ganz genau geregelt sein. Aus Erfahrung wissen wir, dass ein Autotausch Ursache vieler Probleme und Streitereien sein kann. Es ist deshalb umso wichtiger, einen detaillierten Vertrag auszuarbeiten.
    Einen Mustervertrag stellen wir gerne zur Verfügung.

Gibt es beim gegenseitigen Stellentausch eine Altersbeschränkung?

  • Nein, solange Sie an einer Schule angestellt sind, können Sie sich auch für einen Stellentausch anmelden.
ch Jugendaustausch
Poststrasse 10
Postfach 358
4502 Solothurn
Tel:  032 625 26 80
Fax: 032 625 26 88

letzte Aktualisierung:
31.03.2006