| Um was geht es? | - Junge Arbeitslose absolvieren ein sechsmonatiges Praktikum in einer anderen Sprachregion der Schweiz auf ihrem erlernten Beruf. Dieses Betriebspraktikum findet im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung statt. Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen arbeiten 80% im Betrieb; ein Tag pro Woche ist fr den Besuch eines obligatorischen Sprachkurses in der anderen Landessprache reserviert.
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| Wer kann teilnehmen? | - Junge Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehre oder Studium), welche wenig oder keine Berufserfahrung haben, sowie über gute Grundkenntnisse der Sprache jener Region verfügen, in der sie das Praktikum absolvieren möchten.
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| Wo wird das Praktikum durchgeführt? | - Das Praktikum kann ausschliesslich in einer anderen Sprachregion der Schweiz absolviert werden, als dass der Kandidat/die Kandidatin Kandidat herkommt.
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| Wie steht es mit der Entschädigung? | - Die Teilnehmer/Die Teilnehmerinnen erhalten die Taggelder gemäss ihrem versicherten Verdienst von der Arbeitslosenkasse ausbezahlt. Fr junge Leute, die soeben ihre Ausbildung abgeschlossen haben, ist ein Minimum von ca. Fr. 2'200.- brutto pro Monat festgelegt. Der Anteil des Praktikumsbetriebs an der Entschdigung beträgt 25%. Zustzlich stehen Betrge fr die Unterkunft und die Sprachkurse bereit.
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