Empfehlungen zur Förderung des nationalen und internationalen 
Austausches im Bildungswesen
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(Schüler und Schülerinnen, Lehrlinge und Lehrpersonen)
vom 18. Februar 1993

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und die für die Berufsbildung zuständigen kantonalen Volkwirtschaftsdirektoren,

gestützt auf Art. 3 des Konkordats über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 sowie in Anbetracht und Ergänzung

- der Empfehlungen zur Förderung des Schüler- und Lehreraustausches zwischen den Regionen des Landes vom 24. Oktober 1985;

- der Empfehlungen und Beschlüsse zur Einführung, Reform und Koordination des Unterrichts in der zweiten Landessprache vom 30. Oktober 1975 und der Treffpunkte am Uebergang von der obligatorischen Schule zu den Anschluss-Schulen vom 30. Oktober 1986;

- der Empfehlungen zur Schulung der fremdsprachigen Kinder vom 24. Oktober 1991;

- der Empfehlungen "Europa in der Schule" vom 18. Februar 1993;

- der Erklärung "Rassismus und Schule" vom 6. Juni 1991

und im Bestreben, den nationalen und internationalen Austausch im Bildungswesen aus staats- und europapolitischen Erwägungen zwischen den Sprachregionen unseres Landes und mit dem Ausland zu fördern und dadurch zur gegenseitigen Achtung und Verständigung beizutragen, erlassen die folgenden Empfehlungen:

Den zuständigen kantonalen Behörden wird empfohlen:

1. den Austausch mit anderen Sprachregionen und dem Ausland als Bestandteil des Unterichts an den Volks- und Mittelschulen sowie der Berufsbildung der Lehrlinge und auch der Ausbildung und Berufsausübung der Lehrpersonen dieser Stufen und Schultypen zu betrachten;

2. Massnahmen zu treffen, damit den Jugendlichen im Verlaufe ihrer schulischen und beruflichen Bildung die Möglichkeit gewährt wird, in irgendeiner Form an Austauschaktivitäten oder sonstigen Kontakten mit andern Sprachregionen unseres Landes oder dem Ausland teilzunehmen;

3. zu diesem Zweck Austauschprojekte aller Art durch die Schaffung von rechtlichen, organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen zu unterstützen sowie finanzielle Mittel für die Verwirklichung der Austauschprojekte bereitzustellen und die Kostenträgerschaft zu regeln;

4. die verantwortlichen Schulbehörden und Schulleiter, die Lehrerschaft sowie weitere Interessierte über die Möglichkeiten, die Rahmenbedingungen und das Vorgehen bei der Durchführung von Austauschprojekten zu informieren;
 

5. neben den Sprachlehrkräften auch die Lehrpersonen anderer Fächer zu ermuntern, sich im Sinne interdisziplinären, projektorientierten und themenzentrierten Arbeitens bei Austauschaktivitäten zu beteiligen;

6. für den nationalen und internationalen Austausch im Bildungswesen mit der Fachstelle Jugendaustausch der ch Stiftung in Solothurn sowie im Bereich des Lehreraustausches auch mit der Schweizerischen Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrer in Luzern (WBZ) zusammenzuarbeiten;

7. für die Umsetzung der Empfehlungen kantonale Verantwortliche für Austauschfragen zu bezeichnen;

8. die Erfahrungen mit den Austauschaktivitäten in den Kantonen, den Regionalkonferenzen und auf gesamtschweizerischer Ebene auszutauschen und deren Ergebnisse auswerten zu lassen.

Beschlossen an der Plenarversammlung der Erziehungsdirektorenkonferenz am 18. Februar 1993 in Bern.

Der Präsident der EDK

Jean Cavadini
 

Der Generalsekretär der EDK

Moritz Arnet
 

 

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